Frey-Haus an der Jahrtausendbrücke, königliches Stadtquartier
Beschreibung
Gleich hinter der Langen Brücke stand ein sogenanntes Freihaus, das sich König Friedrich Wilhelm I. errichten ließ. Es war mit einem Garten versehen, der bis zur Havel reichte. Im Gartenhäuschen soll der König eigenhändig die Decke bemalt haben. Freihäuser erfuhren von der Landesherrschaft gewisse Privilegien (Freiheiten); das konnte die Befreiung von steuerlichen Abgaben und der Einquartierung von Soldaten bedeuten. In Brandenburg genossen mehrere Häuser diese Privilegien. Das Gebäude wurde 1928 vor dem Bau der "Jahrtausendbrücke" abgebrochen.
Negativ | |
13 x 18 cm | |
Gelatinetrockenplatte | |
V02982Ng | |
2023-10-19 11:54:07 | |
Herunterladen |
Details und verwandte Objekte
Einordnung
Schlagworte
Dieses Objekt im Museum
Das Stadtmuseum Brandenburg an der Havel geht auf die Sammlung des Historischen Vereins zurück, der 1868 gegründet, diese zunächst im Steintorturm, ab 1923 im barocken Frey-Haus ausstellte. Das 1919 vom Spielzeugfabrikanten Ernst Paul Lehmann erworbene und dem Historischen Verein für die stadtgeschichtliche Ausstellung zur Verfügung gestellte Haus übergaben seine Erben 1939 der Stadt über, ebenso übergab der Historische Verein die Sammlungsbestände in städtisches Eigentum. Das Stadtmuseum umfasst heute drei Ausstellungsorte: das Frey-Haus mit seinen Nebengebäuden - ein bürgerliches, barockes Juwel im Zentrum der Altstadt, das Gotische Haus mit seiner Dauerausstellung zu "Alchemie und Alltag" und den mittelalterlichen Steintortum in der Neustadt mit der Sammlung zu Havelschifffahrt. Im Frey-Haus wird in wechselnden Sonderausstellungen die jüngere Stadtgeschichte gezeigt, deren Ereignisse das Leben der Brandenburger bis heute prägen sowie eine ständige Ausstellung zur über hundert Jahre alten Spielzeugtradition in Brandenburg an der Havel, die Kinder wie Sammler für das Blech- und Lineol-Spielzeug "Made in Brandenburg an der Havel" begeistert. Der Steintorturm ist nur zwischen April und Oktober geöffnet, das Gotische Haus während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.