Auszug aus dem Reskript König Friedrich Wilhelms I. 07.04.1737 an alle Kirchenbezirke
Beschreibung
Vorderseite des Reskriptauszugs Hier handelt es sich um einen Auszug aus den Vorschriften des Königs zum Brau- und Krug-Verlagswesen nach §§13. Darin wird festgelegt welche Bevölkerungsgruppen nur das Recht haben, brauen zu dürfen. Das sind außer den königlichen Beamten nur Adelige und Menschen, die ein altes Braurecht besitzen und sich legitimieren können. Allen anderen ist es untersagt, Bier zu brauen oder Branntwein und Ähnliches herzustellen. Wer unerlaubterweise dagegen verstößt, wird mit Konfiszierung, Geldstrafe oder Kerker verurteilt. All dies wird streng kontrolliert durch Polizei und sog. Landreiter, lokale Kommissare und Kriegs- und Domänen-Räte. Der Adressat war vermutlich der Probst/Superintendent von Zossen oder von Mittenwalde. Der Auszug aus der Verordnung enthält keinen bestimmten Adressaten. Adressaten sind wohl alle Probsteien im Lande Brandenburg gewesen ("auf dem platten Lande"), die die Vorschriften beachten sollten. Die Rückseite des Dokuments, enthält nur ein einziges Wort, das lange brauchte, um entschlüsselt zu werden. Und es kann nicht mit Sicherheit geklärt werden, ob das so richtig ist. Denn es ergibt sich durch die Transkription das Wort: SAUVINUM. Dieses kann durch zahlreiche Recherchen abgeleitet werden – von Sau- und Vinum (lat. Wein). Das französische Wort "Sau" könnte demnach die Abkürzung von „Sauvage“ sein, das ist eine französische Wein(-trauben)sorte bezeichnet. Das lat. Wort „Vinum“ heißt im Französischen „Vignon“. So ergibt sich die Weinsorte: Sauvage- Vignon. Abgekürzt heißt dieser französische Wein heute Sauvignon und ist überall erhältlich.
Regierungsschreiben | |
h: 34,5cm; b: 20,5cm; | |
Büttenpapier, Frakturschrift | |
704-001 | |
2025-02-05 21:23:48 | |
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Dieses Objekt im Museum
Das Heimatmuseum „Alter Krug“ entstand in einer teils dramatischen Rettungsaktion für eines der ältesten Gebäude der Stadt Zossen, die bis Anfang der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurückreicht. Am 17. Oktober 1992 gründete sich der Heimatverein „Alter Krug“ Zossen e.V. und nahm das Schicksal des Gebäudes in seine Hände. Nach der denkmalgerechten Rekonstruktion zu Beginn der neunziger Jahre, konnte der „Alter Krug“ als Heimatmuseum genutzt werden. Am 11. Sept. 1994 beteiligte sich der Heimatverein als Träger des Museums mit dem „Alten Krug“ erstmals am Tag des „Offenen Denkmals“. Später wurde anstelle eines Stallgebäudes ein Wirtschaftsgebäude hinzugefügt. Mit seinen wechselnden Ausstellungen und vielfältigen Veranstaltungen hat sich das Museum zu einer festen Größe im Kulturleben der Stadt entwickelt. Das Museum wird ausschließlich von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern unterhalten und betrieben. Seit 2012 können sich heiratswillige Paare hier auch trauen lassen. Mitglieder des Heimatvereins forschen selbst zur Heimatgeschichte und publizieren ihre Ergebnisse in Büchern, Zeitschriften und im Internet. Von Oktober 2019 bis März 2022 wurde das Gebäude des "Alten Kruges" grundsaniert. Öffnungszeiten: mittwochs 15:00 bis 18:00 Uhr und sonnabends von 14:00 bis 17:00 Uhr.